Finanzbuchhaltung

Ich erstelle die Finanzbuchhaltungen mit oder ohne offene-Posten-Buchhaltung nach Standard- oder Spezialkontenrahmen mit dem System DATEV. Bestandteile der Buchführung sind die Kostenstellen-, Debitoren/Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung mit den aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur laufenden Information der Unternehmensführung und evtl. Kreditinstitute. Die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen gehören zur Standardauswertung der Finanzbuchhaltung.

Falls Sie die Finanzbuchhaltung selbst erstellen möchten, berate ich Sie gerne beim Aufbau und der Durchführung der Buchführung, auch mit Hilfe der Anwendersoftware.


 

Lohnbuchführung

Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen erfolgen ebenfalls über das System DATEV. Zum Umfang gehören u.a. die Lohnkontenführung, Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen, Berufsgenossenschaftsmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Buchungslisten, Überweisungsträger, Schecks, Datenübermittlung an Banken usw.


Zum besonderen Teil der Lohnbuchführung gehört die Beratung bei geringfügig Beschäftigten (400 € Jobs bzw. Minijobs), die Betreuung meiner Mandanten bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen, die Beratung bei Fragen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie die Beratung in Fragen zur Scheinselbständigkeit. Außerdem werde ich die Arbeitgebergesamtbelastung berechnen und Ihnen bei der individuellen Gehaltsgestaltung behilflich sein.


 

Jahresabschlüsse

Zum Umfang der Jahresabschlussleistungen gehören:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
  • Erstellung eines Anhangs
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Darstellung der Unternehmenskennzahlen
  • Erstellung des Anlagenverzeichnisses
  • Erstellung der Einnahmen- Überschussrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EstG)

 

 

Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung

Ich berate Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen (Einzelunternehmen, Freiberufler, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH's), Privatpersonen mit verschiedenen Einkünften (Arbeitnehmer, Haus- und Grundbesitzer, Sparer, Spekulanten, Pensionäre und Rentner) und Existenzgründer.

Die steuerliche Beratung umfasst die Anfertigung von Steuererklärungen sowie die Beratung für

  • Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften
  • Steuer-Ausländer mit inländischen Einkünften (beschränkt Steuerpflichtige)
  • Erben(gemeinschaften) und Beschenkte
  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
  • Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co.KG, usw.)
  • Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH's)

Bei der Erstellung von Steuererklärungen wird meine Kanzlei durch die Anwendersoftware der DATEV e.G. unterstützt.


Die individuelle betriebswirtschaftliche Beratung umfasst:

  • Die Steuerplanung
  • Beratung zur optimalen Finanzierung im Unternehmens- und Privatbereich
  • Beratung in Krisensituationen des Unternehmens
  • Liquiditätsplanung
  • Unterstützung bei Kreditverhandlungen
  • Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
  • Existenzgründerberatung
  • Unternehmensplanung (Aufwand/Ausgaben), Ergebnisplanung, Kapitalbedarfsplanung und Finanzierungsplanung
  • Steuerberatung
  • Beantragung von Fördermassnahmen für Existenzgründer, staatlichen Finanzierungshilfen und Zuschüssen

 

 

Honorare

Das Honorar für meine Leistungen bemisst sich nach der für alle Steuerberater maßgebenden Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).

Honorar-Regelung

Steuerberater können ihr Honorar innerhalb der amtlichen Gebührenverordnung individuell festlegen. Der Gebührenrahmen unterscheidet zwischen Pauschalvereinbarungen, Zeitgebühren (Stundensatz) und Wertgebühren. Pauschalhonorare werden häufig bei regelmäßigen Buchhaltungsarbeiten und Lohnabrechnungen vereinbart. Wertgebühren werden bei Steuererklärungen und Gewinnermittlungen verlangt. Die Mittelgebühr steht mir bei normalem Schwierigkeitsgrad zu. Gebühren unter dem Mittelwert sind Verhandlungssache. Wenn die Honorare an der Obergrenze der Gebührenordnung liegen, müssen sie begründet werden. Preise oberhalb der Höchstgebühr müssen angemessen und vorab - separat und schriftlich - vereinbart sein. Hier einige Beispiele:

Tätigkeit Gegenstandswert Mindestgebühr Mittelgebühr Höchstgebühr
Erstellung einer Einnahme-Überschussrechnung Höherer Betrag aus der Summe der Betriebsausgaben oder der Betriebseinnahmen
z.B. 100.000 €
148 € 370 € 592 €
Erstellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung Mittel zwischen Bilanzsumme und Jahresumsatz
z.B. 100.000 €
296 € 740 € 1.184 €
Erstellung einer Gewerbesteuererklärung Gewerbeertrag
z.B. 50.000 €
104,60 € 366,10 € 627,60 €


Zusätzlich werden die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, evtl. Schreibauslagen, evtl. Reisekosten und die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.

Bitte rufen Sie mich an, ich gebe Ihnen gerne Auskunft über weitere Sonderhonorare, wie z.B. Honorare für Erstberatung oder Pauschalhonorarvereinbarungen und die Stundensätze.

 

 

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